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Rechtstipps: Medizinrecht

Triage bei begrenzten Behandlungskapazitäten

Die Deutsche interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv-und Notfallmedizin (DIVI) hat im April 2020 eine rechtlich unverbindliche Empfehlung mit ethischen Kriterien zur Priorisierung erarbeitet, die bei der Triage im wesentlichen auf die klinischen Erfolgsaussichten einer Behandlung abstellen.

Kritisiert wurde daran, dass bei einem auf die höhere Überlebenswahrscheinlichkeit ausgerichteten Auswahlverfahren Älteren, Behinderten und Menschen mit Vorerkrankungen die Chance auf Rettung genommen werden könnte.

Eine gesetzliche Verankerung von Entscheidungskriterien bei reduzierten Behandlungsressourcen findet sich bisher einzig in §5c IfSG für den Fall übertragbarer Krankheiten. Dieses Gesetz trat am 14.12.2022 vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie in Kraft.

Die zulässige Auswahl wird auf die Prognose der aktuellen und kurzfristigen Überlebenswahrscheinlichkeit eingegrenzt. Die hierfür im Gesetz genannten Kriterien stehen teilweise in der Kritik. Auch besteht die Sorge, dass durch das Verbot, bereits zugeteilte Behandlungskapazitäten wieder zu entziehen (Verbot der Ex-post-Triage), die gesetzlichen Kriterien verfehlt würden. Das Gesetz wird derzeit durch das Verfassungsgericht überprüft.

Die Triage im Katastrophenfall stellt auf die medizinische Notwendigkeit ab; nachrangig ist die medizinische Prognose oder die Erfolgsaussicht.

Die strafrechtliche Einordnung erfolgt nach dem Rang der Rechtsgüter und der Dringlichkeit. Bei gleich großer Todesgefahr und Gleichwertigkeit der Behandlungspflichten kann der Arzt sich auf die rechtfertigende Pflichtenkollision berufen. Das heißt, er handelt nicht rechtswidrig, wenn er nur so viele Menschen rettet, wie es nach der Ressourcenkapazität möglich ist.