Die Kanzlei wurde im Jahr 1889 von Rechtsanwalt und Justizrat Friedrich Reisert (1859 – 1920) in Augsburg gegründet.
„Die rednerische Begabung Reiserts war es,
die alle hinriß und stets dem Rechte zum Sieg verhalf.“
(Augsburger Rundschau 2. Jahrgang Nr. 30 vom 01. Mai 1920, S.358).
Fortgeführt wurde die Kanzlei von seinen Söhnen, den Anwälten Dr. Franz Reisert (1889 – 1965) und Eugen Reisert (1891 – 1957).
Franz Reisert hatte in Augsburg einen ausgezeichneten Ruf als Strafverteidiger. Angesichts seiner Beteiligung am Widerstand im Dritten Reich hat seine Lebensbiographie eine erhebliche Bedeutung in der bundesdeutschen Anwalts- und Zeitgeschichte.
Sein Sohn Klaus Reisert stieg als Rechtsanwalt mit in die Kanzlei in Augsburg ein und baute den Bereich des Versicherungsrechts und Schadensrechts erheblich aus, überwiegend auf Versicherungsseite.
In Nachfolge von Rechtsanwalt Zegowitz (ab Juli 2022 in Ruhestand) führen wir seit 2016 die Kanzlei in 5. Generation.
Heute sind unsere Rechtsanwälte in Augsburg in zahlreichen Rechtsgebieten spezialisiert und führen mehre Titel, unter anderem
Darüber hinaus arbeiten bei uns Anwälte mit Spezialisierung im Arbeitsrecht, Baurecht und Architektenrecht, Erbrecht, im Jagdrecht und im Waffenrecht, Mietrecht, Strafrecht und weiteren Rechtsgebieten.
Unsere Rechtsanwälte sind nicht nur in Augsburg, sondern regelmäßig in ganz Bayern, in Baden-Württemberg und auch darüber hinaus an allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten tätig.
Wir setzten in unserer Kanzlei auf ständige Fortbildung und Weiterentwicklung um Sie bestmöglich in Ihren Angelegenheiten beraten und vertreten zu können.
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