Das Erbrecht ist ein Grundrecht. Es stellt den Fortbestand des Privateigentums über den Tod hinaus sicher.
Wir erläutern Ihnen als Anwälte für Erbrecht in Augsburg, was das gesetzliche Erbrecht in Ihrem individuellen Fall bedeutet und wie das gesetzliche Erbrecht des Ehegatten mit dem Erbrecht der Verwandten konkurriert.
Sie können die Erbfolge vom Gesetz abweichend durch Testament oder Erbvertrag regeln. Wir helfen Ihnen, Ihren Willen zu eruieren und ihn eindeutig und zweifelsfrei niederzulegen. Dies dient letztlich der Streitvermeidung im Erbfall.
Die Gestaltungsmöglichkeiten eines Testaments sind vielfältig. Sie umfassen auch die Anordnung einer Vor- und Nacherbfolge, falls Sie über mehrere Generationen den Verbleib Ihres Vermögens bestimmen wollen, einer Ersatzerbfolge, eines Vermächtnisses und die Anordnung von Auflagen. Auch lebzeitige Verfügungen zur vorweggenommenen Erbfolge, Schenkungen mit oder ohne Anrechnungsbestimmung auf den Erbteil, Zuwendungen, Vorausvermächtnisse und Ausstattungen von Abkömmlingen zu ihrer selbständigen Lebensstellung sind wichtige Bausteine, die Sie in Betracht ziehen können. Dabei helfen Ihnen unsere Augsburger Rechtsanwälte.
Wir erläutern Ihnen die Gestaltungswege und ihre Auswirkungen, auch in steuerlicher Hinsicht. Wir setzen Ihre Ansprüche im eingetretenen Erbfall durch, vertreten Sie in Nachlassstreitigkeiten und unterstützen Sie in der Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft.
Unsere Tätigkeit im Erbrecht umfasst u.a.:
Einzeltestament
Ehegattentestament (Berliner Testament)
Testament bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft
Behindertentestament
Schenkung zu Lebzeiten
Erbteilsverzicht und Pflichtteilsverzicht
Pflichtteilsanspruch und Pflichtteilsergänzungsanspruch
Pflichtteilsentziehung
Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft
Erbscheinsverfahren
Ihre Ansprechpartner im Erbrecht sind Rechtsanwalt Golo Bellot und Rechtsanwältin Elisabeth Bellot.
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