Die Schließung eines Ehevertrags vor Eheschließung oder während der Ehe kann im Einzelfall den Partnern mehr Sicherheit bieten. Wir stehen Ihnen hierbei mit Rat zur Seite.
Im Ehevertrag können Sie abweichend vom gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft die Gütertrennung oder Gütergemeinschaft vereinbaren. Auch zum Versorgungsausgleich und Unterhalt/nachehelichen Unterhalt können individuelle Regelungen getroffen werden.
Sachgerechte Lösungen im gegenseitigen Einvernehmen können auch in einer Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung getroffen werden. Dies ermöglicht im Familienrecht ein vereinfachtes Scheidungsverfahren nach dem Trennungsjahr, eine beschleunigte Auseinandersetzung anstelle jahrelanger gerichtlicher Verfahren. Regelungen zu Kindesunterhalt, Zugewinnausgleich und Hausratsverteilung können integriert werden, wobei Ihnen unser Anwalt für Familienrecht in Augsburg bestmöglich hilft.
Das Abstammungsrecht und Kindschaftsrecht wird modernisiert in Anpassung an den gesellschaftlichen Wandel. Dies betrifft z.B. die Rechtsposition für leibliche Väter, den Einfluss der Mitbetreuung auf den Barunterhalt sowie die Liberalisierung im Adoptionsrecht, das auch Alleinstehenden eröffnet wird.
Wir betreuen alle Themen rund um Ihr Kind, Abstammung, Umgangsrecht, Herausgabe des Kindes, Gefährdung des Kindeswohls, Aufenthalt des Kindes. Es steht übrigens auch Großeltern ein Umgangsrecht zu.
Im Bereich des elterlichen Sorgerechts und Umgangsrechts nach Trennung und Scheidung sind flexiblere Regelungen für die Zukunft vorgesehen. Das ermöglicht kreative Lösungen.
Wir unterstützen und vertreten Sie in familiengerichtlichen Verfahren und im Austausch mit dem Jugendamt.
Auf diesen Gebieten ist Golo Bellot Fachanwalt für Familienrecht Augsburg Ihr Ansprechpartner.
Rechtsprechung:
Ausschluss des Versorgungsausgleichs im Ehevertrag ist bei nicht feststellbarer Ungleichheit wirksam vereinbar (OLG Hamm Beschluss vom 04.09.2024 – 9 UF 105/22).
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