Wir erläutern Ihnen, was das gesetzliche Erbrecht in Ihrem individuellen Fall bedeutet und wie das gesetzliche Erbrecht des Ehegatten mit dem Erbrecht der Verwandten konkurriert.
Sie können die Erbfolge vom Gesetz abweichend durch Testament oder Erbvertrag regeln. Wir helfen Ihnen, Ihren Willen zu eruieren und ihn eindeutig und zweifelsfrei niederzulegen. Dies dient letztlich der Streitvermeidung im Erbfall.
Die Gestaltungsmöglichkeiten eines Testaments sind vielfältig. Sie umfassen auch die Anordnung einer Vor- und Nacherbfolge, falls Sie über mehrere Generationen den Verbleib Ihres Vermögens bestimmen wollen, einer Ersatzerbfolge, eines Vermächtnisses und die Anordnung von Auflagen.
Auch lebzeitige Verfügungen zur vorweggenommenen Erbfolge, Schenkungen mit oder ohne Anrechnungsbestimmung auf den Erbteil, Zuwendungen, Vorausvermächtnisse und Ausstattungen von Abkömmlingen zu ihrer selbständigen Lebensstellung sind wichtige Bausteine, die Sie in Betracht ziehen können.
Wir erläutern Ihnen die Gestaltungswege und ihre Auswirkungen, auch in steuerlicher Hinsicht.
Wir setzen Ihre Ansprüche im eingetretenen Erbfall durch, vertreten Sie in Nachlassstreitigkeiten und unterstützen Sie in der Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft.
Unsere Tätigkeit im Erbrecht umfasst u.a.:
Ihre Ansprechpartner im Erbrecht sind Rechtsanwalt Golo Bellot und Rechtsanwältin Elisabeth Bellot.