Für unseren Schwerpunkt im Medizinrecht stehen Ihnen bei uns 3 Rechtsanwälte zur Verfügung.
Wir sind sehr stark im Arzthaftungsrecht, überwiegend auf Behandlerseite bzw. auf Seiten der Leistungserbringer tätig. Es geht dabei um Schadenersatzansprüche von Patienten wegen vorgeworfener Behandlungsfehler oder Aufklärungsversäumnisse.
Ebenso sind wir im Arztstrafrecht tätig.
Sollten Sie in Ihrem Heilberuf als Arzt, Hebamme oder im Bereich der Pflege mit einem Strafverfahren oder strafrechtlichen Ermittlungsverfahren konfrontiert sein, sollte der Anruf beim Rechtsanwalt / Rechtsanwältin der 1. Schritt sein, noch bevor Sie irgendeine Aussage machen.
Auch die Konfrontation des Vertragsarztes mit einer Plausibilitätsprüfung durch die Kassenärztliche Vereinigung ist ein dringlicher Grund, sich anwaltlichen Rat einzuholen.
Die Abrechnung ärztlicher oder physiotherapeutischer Leistungen führt zu Auseinandersetzungen mit privaten Krankenversicherern und Beihilfekostenträgern, weil die Notwendigkeit einer Behandlung in Streit steht oder z. B. Abzüge wegen Doppelhonorierung (Zielleistungsprinzip) im Raum stehen. Auch hier können wir Sie unterstützen.
Wir beraten Sie in der Gestaltung ärztlicher Kooperationsverträge, insbesondere von Berufsausübungsgemeinschaften (BAG), Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) und Praxisgemeinschaften. Wir beraten und verhandeln im Bereich des Praxiskaufs / -verkaufs, der Beendigung einer Kooperation, des Ausscheidens eines Gesellschafters, der Nachfolgeregelungen und zu Fragen des Zulassungsverbleibs bzw. der Einbringung einer Zulassung.
In Fragen des Erwerbs oder Erhalts einer Vertragsarztzulassung und im Nachbesetzungsverfahren stehen wir Ihnen zur Seite und korrespondieren mit dem Zulassungsausschuss.
Im ärztlichen Berufsrecht, bei dem es um den Vorwurf der Verletzung einer Berufspflicht geht, lassen sich mit anwaltlicher Expertise oftmals schwerwiegendere Folgen im Sinne eines Approbationswiderrufs/Approbationsentzugs abwenden. Wir vertreten Sie vor dem Ärztlichen Berufsverband und im berufsgerichtlichen Verfahren.
Unser Leistungsspektrum im Medizinrecht umfasst vor allem:
Fachbeitrag zum Dilemma der Triage bei nicht ausreichenden Behandlungsressourcen:
Die Kriterien zur Priorisierung und auch deren Rechtsverbindlichkeit unterscheiden sich je nach Anlass des Entscheidungsfalls:
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Ihre Rechtsanwälte im Medizinrecht in Augsburg sind: