Wir beraten Sie, ob und zu welchem Zeitpunkt ein selbstständiges Beweisverfahren sinnvoll ist. Das Beweisverfahren dient der Beweissicherung von mangelhaften Zuständen, gibt Auskunft über Kosten und Art der Mangelbehebung, hilft Prozesse zu vermeiden und Streitigkeiten schneller aufzulösen.
Die Abnahme ist ein rechtlich bedeutsamer Akt mit vielen Auswirkungen, z.B. auf die Fälligkeit der Werklohnvergütung und auf die Mängelrechte. Ab der Abnahme übernehmen Sie als Auftraggeber die Rechte und die Pflichten für das Werk/den Neubau und Sie tragen die Beweislast für Mangelhaftigkeit. Auch beginnt ab der Abnahme die Verjährung für Gewährleistungsansprüche zu laufen. Ohne ausdrückliche Abnahme kann ein Werk ebenfalls als abgenommen gelten. Wir beraten Sie in diesem wichtigen Abschnitt.
Unsere Hauptthemen in baurechtlicher Mandatsbetreuung sind:
Ihr Ansprechpartner im Baurecht ist Herr Rechtsanwalt Golo Bellot.