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Arbeitsrecht

Ihr Anwalt für Arbeitsrecht in Augsburg

Nach Zugang einer Kündigung müssen Sie innerhalb von drei Wochen Klage einreichen – sonst gilt auch eine ungerechtfertigte Kündigung als wirksam!

Einen Aufhebungsvertrag sollten Sie auf keinen Fall sofort unterschreiben, sondern vorher von uns prüfen lassen – andernfalls haben Sie möglicherweise mit Abfindung am Ende weniger Geld als ohne.

Tarifverträge und Arbeitsverträge sind in jedem Einzelfall individuell zu prüfen. Vorlagen oder Muster aus dem Internet können die konkreten Bedürfnisse nicht so berücksichtigen wie ein erfahrener Arbeitsrechtler.

Aufgrund dieser und zahlreicher weiterer Fallstricke ist es immer ratsam, in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten einen auf das Arbeitsrecht spezialisierten und erfahrenen Rechtsanwalt zu beauftragen.
Wir vertreten und beraten seit vielen Jahren gleichermaßen Arbeitnehmer wie Arbeitgeber (z. B. im Baugewerbe, in Krankenhäusern, Arztpraxen und sonstigen Einrichtungen des Heilwesens). Ebenso sind wir tätig bei Fragestellungen im Bereich des öffentlichen Dienstes.

Wir wissen, wann Sie Anspruch auf eine Inflationsausgleichsprämie haben, wann eine Abmahnung erforderlich ist und wie diese rechtssicher formuliert sein muss, und wir können Sie beraten, wenn Sie Fragen zum richtigen Umgang mit Ihren Mitarbeitern haben.

Zu unseren Tätigkeitsbereichen gehören u. a.:

  • Gestaltung und Überprüfung von Arbeitsverträgen, Geschäftsführerdienstverträgen und Vorstandsdienstverträgen sowie speziellen Zusatzvereinbarungen
  • Chefarztverträge
  • Prüfen, Anfechten oder Erstellen von Abmahnungen
  • Prüfung und Erstellung von Kündigungen (betriebsbedingt, verhaltensbedingt oder auch personenbedingt) / Vertretung in Kündigungsschutzprozessen
  • Strategische Beratung im laufenden Arbeitsverhältnis, z. B. zur Vorbereitung einer geplanten oder befürchteten Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses
  • Verhandeln über Abfindungen
  • Gestaltung, Prüfung und Ausverhandeln von Aufhebungsverträgen / Auflösungsverträgen
  • Überprüfung von Vereinbarungen zu Fortbildung und sonstiger Arbeitnehmerförderung
  • Auch zu allen weiteren Themen im Arbeitsrecht wie Mutterschutz, Elternzeit und Elterngeld, Betriebsvereinbarungen, Arbeitszeugnissen, Versetzung, Disziplinarmaßnahmen, Urlaub, Abgeltung, Überstunden und Arbeitszeitguthaben beraten wir Sie mit Kreativität und Expertise

Wissenswertes aus dem Arbeitsrecht:

Mehrarbeit und Überstunden sind nicht das gleiche. Von Mehrarbeit spricht man, wenn es um die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) geht, also um Arbeitszeit, die über die gesetzliche Höchstdauer von acht Stunden pro Tag hinausgeht.

Überstunden hingegen sind die Überschreitung der individuell vertraglich vereinbarten Arbeitszeit.
Während Mehrarbeit innerhalb von 24 Wochen ohne Bezug zu Vergütung ausgeglichen werden muss, werden Überstunden je nach Regelung in Zeit oder Geld ausgeglichen. Oftmals aber sind arbeitsvertragliche Regelungen zur Abgeltung von Überstunden (z. B. „Mit dem Gehalt sind sämtliche Überstunden abgegolten“) nicht wirksam. Hier empfiehlt sich die Überprüfung durch einen erfahrenen Anwalt.

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Ihr erfahrener Anwalt für Arbeitsrecht ist Herr Rechtsanwalt Felix Erben.