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Jagdrecht und Waffenrecht

Ihr Anwalt für Jagdrecht und Waffenrecht in Augsburg

Mit Rechtsanwalt Golo Bellot haben Sie die Verknüpfung von rechtlicher Erfahrung im Jagd- und Waffenrecht und seiner praktischen Erfahrung als Jäger und Sportschütze.

Er vertritt Sie als Anwalt aus Augsburg in

  • Strafrechtlichen Verfahren und Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstößen gegen das Bundesjagdgesetz und Landesjagdgesetz – beispielsweise Verletzung der Pflichten bei der Jagdausübung – sowie wegen Verstößen gegen das Waffengesetz wie Nichteinhaltung von Aufbewahrungspflichten, unerlaubtes Schießen mit einer Schusswaffe, unterlassene Beantragung einer Waffenbesitzkarte, verbotswidriges Führen einer Anscheinswaffe oder bestimmter Hieb- oder Stoßwaffen, Überlassung von Waffen oder Munition an einen Nichtberechtigten.
  • Verwaltungsverfahren wegen Erteilung eines Jagdscheins und Jugendjagdscheins, Jagdscheineinziehung oder Jagdscheinversagung sowie Beschränkungen zum Erwerb, Besitz, Führen und Gebrauch von Waffen – hier geht es u. a. um Zuverlässigkeit und persönliche Eignung.
  • Fragen des Verbringens und der Mitnahme von Waffen und Munition.
  • Angelegenheiten der Jagdhaftpflicht betreffend Schäden, die der Jagdscheininhaber Dritten in Ausübung der Jagd zufügt, sowie der Tierhalterhaftpflichtversicherung.
  • Angelegenheiten der Regulierung von Wildschäden, z. B. Schäl- und Verbissschäden an Flächen der Forst- und Landwirtschaft einschließlich behördlicher Vorverfahren und gerichtlicher Verfahren aus Anlass kommunaler Vorbescheide.

Ihre passionierte Ansprechperson im Jagdrecht und Waffenrecht ist Rechtsanwalt Golo Bellot.