Ihr Anwalt für Jagdrecht und Waffenrecht in Augsburg
Mit Rechtsanwalt Golo Bellot haben Sie die Verknüpfung von rechtlicher Erfahrung im Jagd- und Waffenrecht und seiner praktischen Erfahrung als Jäger und Sportschütze.
Er vertritt Sie als Anwalt aus Augsburg in
Strafrechtlichen Verfahren und Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstößen gegen das Bundesjagdgesetz und Landesjagdgesetz – beispielsweise Verletzung der Pflichten bei der Jagdausübung – sowie wegen Verstößen gegen das Waffengesetz wie Nichteinhaltung von Aufbewahrungspflichten, unerlaubtes Schießen mit einer Schusswaffe, unterlassene Beantragung einer Waffenbesitzkarte, verbotswidriges Führen einer Anscheinswaffe oder bestimmter Hieb- oder Stoßwaffen, Überlassung von Waffen oder Munition an einen Nichtberechtigten.
Verwaltungsverfahren wegen Erteilung eines Jagdscheins und Jugendjagdscheins, Jagdscheineinziehung oder Jagdscheinversagung sowie Beschränkungen zum Erwerb, Besitz, Führen und Gebrauch von Waffen – hier geht es u. a. um Zuverlässigkeit und persönliche Eignung.
Fragen des Verbringens und der Mitnahme von Waffen und Munition.
Angelegenheiten der Jagdhaftpflicht betreffend Schäden, die der Jagdscheininhaber Dritten in Ausübung der Jagd zufügt, sowie der Tierhalterhaftpflichtversicherung.
Angelegenheiten der Regulierung von Wildschäden, z. B. Schäl- und Verbissschäden an Flächen der Forst- und Landwirtschaft einschließlich behördlicher Vorverfahren und gerichtlicher Verfahren aus Anlass kommunaler Vorbescheide.
Ihre passionierte Ansprechperson im Jagdrecht und Waffenrecht ist Rechtsanwalt Golo Bellot.